Unser Kleingedrucktes

Gastaufnahme- und Mietvertrag

 

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt wurde. Bei kurzfristiger Bestätigung, die eine schriftlich Form nicht mehr ermöglicht, gilt die mündliche Zusage. 

Der Abschluss der Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

 

Nichtbereitstellung der Ferienwohnung 

 

Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung Schadensersatz bis maximal Höhe des Vertragswertes zu zahlen. Hiervon ausgenommen sind Schadens- und Naturereignisse, die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können.

 

 

Rücktritt

 

Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung vor Antritt der Reise zurück, oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Gastgeber einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis. 

Es gelten folgende Stornobedingungen:

Bis 31 Tage vor Anreise sind 60% des Mietpreises zu zahlen.

Ab dem 30. Tag sind 80% zu zahlen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück, obwohl er seinen Urlaub bereits vor Ort angetreten hat, gibt es grundsätzlich keine Erstattung durch den Gastgeber.

 

Wir sind im Falle eines Stornierungswunsches stets bemüht, eine Ersatzbuchung für den betreffenden Zeitraum zu finden.

Gelingt dies für den gesamten Zeitraum, so entfallen die Stornierungsgebühren gänzlich. Findet sich zum Teil Ersatz, so entfallen sie entsprechend anteilig.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.